Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) hat die Anforderungen an die Verbrauchserfassung im Wohnungsbestand spürbar verschärft. Für Hausverwaltungen und Facility-Manager bedeutet das vor allem zwei Dinge: fernablesbare Messtechnik und eine deutlich engere Taktung der Verbrauchsinformation. Wer Liegenschaften betreut, sollte den aktuellen Stand kennen und die eigenen Bestände systematisch darauf prüfen.
Fernablesbarkeit als neuer Regelfall
Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen in der Regel fernablesbar sein. Für den vorhandenen Bestand sieht die Verordnung eine Nachrüstung beziehungsweise Umrüstung auf fernablesbare Technik bis zu einem festgelegten Stichtag vor. Maßgeblich für jede einzelne Liegenschaft ist der konkrete Verordnungstext in der jeweils gültigen Fassung sowie eventuelle technische Ausnahmen. „Fernablesbar" heißt dabei, dass die Werte ohne Zutritt zur Nutzeinheit erfasst werden können, nicht zwingend in Echtzeit.
Monatliche Verbrauchsinformation
Sind fernablesbare Geräte verbaut, müssen Nutzerinnen und Nutzer während der Heizperiode in der Regel monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Diese unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist von der jährlichen Heizkostenabrechnung zu unterscheiden und tritt zusätzlich neben sie. Typische Pflichtbestandteile sind unter anderem:
- der Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum
- ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum
- ein Vergleich mit einem Durchschnitts- oder Vergleichsnutzer derselben Kategorie
- ergänzende Hinweise, etwa zum Brennstoffmix oder zu Steuern und Abgaben
Die genaue Ausgestaltung und der zulässige Übermittlungsweg (etwa Papier oder digitale Bereitstellung) richten sich nach der Verordnung und den Vereinbarungen mit den Nutzern. Werden Pflichten zur Fernablesbarkeit oder zur Verbrauchsinformation nicht erfüllt, kann dies in der Praxis zu Kürzungsrechten bei der Abrechnung führen, was das wirtschaftliche Risiko unmittelbar erhöht.
Was Verwalter jetzt prüfen sollten
Empfehlenswert ist ein strukturierter Bestandscheck je Liegenschaft: Welche Messtechnik ist verbaut, ist sie fernablesbar, und liegen die Verträge mit dem Messdienstleister sowie die monatlichen UVI-Nachweise vollständig vor? Da Stichtage, Übergangsfristen und technische Ausnahmen je nach Anlage und Gerätegeneration variieren, sollte jede Entscheidung auf die konkrete Liegenschaft bezogen und dokumentiert werden. Wichtig ist, Fristen frühzeitig zu erfassen und die Erfüllung lückenlos nachweisen zu können, denn im Streitfall zählt der dokumentierte Nachweis.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Anlage, dem geltenden Verordnungstext und gegebenenfalls der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise technischen Bewertung.
IMVERA unterstützt Hausverwaltungen genau an dieser Stelle: Fristen aus Mess- und Wartungsverträgen sowie wiederkehrende Pflichten lassen sich zentral hinterlegen und automatisch überwachen, sodass anstehende Stichtage rechtzeitig sichtbar werden. Verträge, Ablesenachweise und Verbrauchsinformationen werden den jeweiligen Liegenschaften zugeordnet und lückenlos dokumentiert, damit der Erfüllungsnachweis jederzeit auffindbar ist, ohne dass einzelne Termine in Tabellen oder Postfächern untergehen.


