Recht & Haftung

Aufzugswartung & ZÜS-Prüfung

28. März 20268 Min. LesezeitAktualisiert 17. Juni 2026

Aufzugsanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Für Hausverwalter und Facility-Manager bedeutet das: Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass eine Aufzugsanlage regelmäßig instand gehalten und durch eine unabhängige Stelle geprüft wird. Beides greift ineinander, ist aber nicht dasselbe. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet Lücken, die im Schadensfall oder bei einer Behördenkontrolle teuer werden können.

Wartung und Prüfung sind zwei verschiedene Pflichten

Die Wartung ist die regelmäßige Instandhaltung durch eine fachkundige Person oder einen Wartungsbetrieb. Sie sorgt dafür, dass die Anlage betriebssicher bleibt, und umfasst typischerweise Sicht- und Funktionsprüfungen, Schmierung, Einstellarbeiten und den Austausch von Verschleißteilen. Die konkreten Intervalle ergeben sich in der Regel aus den Herstellervorgaben, der Nutzungsintensität und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

Die Prüfung durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) ist davon getrennt. Die ZÜS ist eine unabhängige, akkreditierte Stelle, die den sicheren Zustand der Anlage bescheinigt. Sie führt die Wartung nicht selbst durch, sondern kontrolliert das Ergebnis und den Gesamtzustand. Diese Trennung von Ausführung und Kontrolle ist gewollt.

Hauptprüfung und Zwischenprüfung

Bei Aufzugsanlagen unterscheidet man üblicherweise zwei wiederkehrende Prüfarten durch die ZÜS:

Die exakten Fristen, der Prüfumfang und mögliche Ausnahmen ergeben sich aus dem für Ihre Anlage maßgeblichen Regelwerk und der Gefährdungsbeurteilung. Behandeln Sie die hier genannten Begriffe daher als Orientierung, nicht als feste Werte für den Einzelfall.

Was Betreiber organisatorisch sicherstellen sollten

Damit keine Frist verstreicht, hat sich in der Praxis bewährt:

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung.

Genau an dieser Stelle unterstützt IMVERA: In der Wartungsmatrix lassen sich Wartungs- und ZÜS-Prüftermine je Aufzugsanlage hinterlegen und automatisch überwachen, sodass Sie rechtzeitig an anstehende Haupt- und Zwischenprüfungen erinnert werden. Prüfberichte und Nachweise werden der jeweiligen Anlage zugeordnet und bleiben so lückenlos dokumentiert – damit der Nachweis im Bedarfsfall vollständig und auffindbar ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hauptprüfung und Zwischenprüfung?

Beide erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Hauptprüfung ist die umfassende wiederkehrende Prüfung, die Zwischenprüfung liegt zeitlich dazwischen und ist weniger tiefgreifend. Zusammen ergeben sie einen Rhythmus, der die Anlage engmaschig absichert.

In welchem Intervall muss ein Aufzug geprüft werden?

Die wiederkehrende Prüfung durch die ZÜS erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre, mit einer Zwischenprüfung dazwischen, sodass faktisch etwa jährlich ein ZÜS-Termin ansteht. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefährdungsbeurteilung. Davon zu unterscheiden ist die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und ZÜS-Prüfung?

Die Wartung führt ein Fachbetrieb durch und hält die Anlage instand. Die ZÜS-Prüfung ist eine unabhängige sicherheitstechnische Prüfung durch eine staatlich zugelassene Stelle. Beide sind verpflichtend und ersetzen einander nicht.

Wer haftet, wenn die Aufzugsprüfung überfällig ist?

Der Betreiber. Eine überfällige ZÜS-Prüfung kann zur Stilllegung führen und begründet im Schadensfall ein erhebliches Haftungsrisiko.

Fristen automatisch im Blick

IMVERA überwacht Prüf- und Wartungsfristen je Anlage automatisch und dokumentiert jeden Nachweis lückenlos, bevor eine Frist aufläuft.

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