Praxiswissen

Elektroprüfung nach DGUV V3

21. März 20266 Min. LesezeitAktualisiert 17. Juni 2026

Warum die DGUV V3 für Hausverwaltungen relevant ist

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) verpflichtet den Unternehmer beziehungsweise Betreiber, elektrische Anlagen und ortsveränderliche wie ortsfeste Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Für Hausverwaltungen und Facility-Manager wird das überall dort relevant, wo Beschäftigte oder Dritte mit elektrischen Anlagen in Berührung kommen können: Allgemeinstrom in Treppenhäusern und Kellern, Gemeinschaftsanlagen wie Beleuchtung, Aufzüge oder Heizungsräume, zunehmend auch Ladeinfrastruktur (Wallboxen) in Tiefgaragen.

Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen ortsfesten Anlagen (fest installierte Verteilungen, Leitungen, Steckdosen) und ortsveränderlichen Betriebsmitteln (z. B. Geräte in einer Hausmeisterwerkstatt). Beide Kategorien folgen unterschiedlichen Prüflogiken.

Prüfintervalle: Richtwerte statt fester Zahlen

Die DGUV V3 nennt bewusst keine starren Fristen für jeden Fall. Die konkreten Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Erfahrungswerten zum Anlagenzustand. Als grobe Orientierung gelten in der Regel:

Die Prüfung selbst darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der umgangssprachliche „E-Check" ist eine Prüfmarke des Elektrohandwerks und kann eine DGUV-V3-Prüfung dokumentieren, ist aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem betrieblich erforderlichen Prüfumfang.

Protokolle sauber ablegen – der Nachweis zählt

Im Schadensfall ist nicht entscheidend, dass „irgendwann geprüft wurde", sondern dass die Prüfung lückenlos belegbar ist. Zu jedem Prüfvorgang sollten Sie das Prüfprotokoll mit Datum, Prüfer, Prüfumfang, Ergebnis und festgestellten Mängeln aufbewahren – idealerweise je Liegenschaft und Anlage geordnet, mit klarer Fälligkeit für die nächste Prüfung. Festgestellte Mängel gehören nachverfolgt, bis sie behoben und dokumentiert sind.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; die konkrete Prüfpflicht und das Intervall ergeben sich aus der jeweiligen Anlage und der Gefährdungsbeurteilung.

So unterstützt IMVERA

IMVERA erfasst Ihre prüfpflichtigen elektrischen Anlagen je Liegenschaft, überwacht die nächsten Prüffristen automatisch und erinnert rechtzeitig, bevor ein Intervall abläuft. Prüfprotokolle und Nachweise lassen sich strukturiert zur jeweiligen Anlage ablegen, sodass der Prüfstatus jederzeit nachvollziehbar und der Nachweis im Bedarfsfall lückenlos abrufbar ist.

Häufige Fragen

Was schreibt die DGUV V3 vor?

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Ziel ist der Schutz vor elektrischen Gefährdungen. Geprüft wird durch eine Elektrofachkraft.

Welche Prüfintervalle gelten für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel?

Die Intervalle richten sich nach Anlagenart und Nutzungsbedingungen und werden über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Ortsveränderliche Geräte werden meist häufiger geprüft als ortsfeste Anlagen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der DGUV V3 in Verbindung mit den einschlägigen Normen.

Fallen Wallboxen unter die Elektroprüfung?

Ja. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind elektrische Anlagen und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung. Bei gemeinschaftlich genutzten Wallboxen liegt die Organisation regelmäßig beim Verwalter.

Warum ist das Prüfprotokoll so wichtig?

Weil im Schadensfall der Zustand zum Prüfzeitpunkt und die fristgerechte Prüfung nachgewiesen werden müssen. Ein vollständiges, auffindbares Protokoll ist der entscheidende Nachweis gegenüber Versicherung und Prüfern.

Fristen automatisch im Blick

IMVERA überwacht Prüf- und Wartungsfristen je Anlage automatisch und dokumentiert jeden Nachweis lückenlos, bevor eine Frist aufläuft.

Pilotzugang sichern
Frühzugang in der Pilotphase · persönliches Onboarding · keine Mindestlaufzeit